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33332 Gütersloh

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Telefax: 05241 6012223
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Registergericht:Amtsgericht Gütersloh
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der INC-MediaLine GmbH
1. Allgemeines / Vertragsabschluss 1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen sowie für künftige gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In Ergänzung hierzu gelten gegebenenfalls die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller, auf die ergänzend Bezug genommen wird. 1.2 Die nachstehend verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung: „Verkäufer“ Bedeutet INC-MediaLine GmbH, „Kunde“ bedeutet jegliche natürliche oder juristische Person, die Empfänger einer Preisangabe, Auftragsbestätigung oder einer anderen Mitteilung ist, welche den nachstehenden Bedingungen unterliegt; „Liefergegenstände“ bedeutet die Erzeugnisse, Artikel oder andere Gegenstände, auf die sich eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe, Auftragsbestätigung oder eine andere Mitteilung bezieht. 1.3 Die Angebote und Angaben hinsichtlich der vom Verkäufer vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte behält sich der Verkäufer Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der vom Verkäufer angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der vom Verkäufer angebotenen Erzeugnisse dienen. 1.4 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande. 1.5 Die vom Verkäufer gemachten Preisangaben und die von ihm erteilten Auftragsbedingungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Auftragserteilungen im Anschluss an eine vom Verkäufer gemachte Preisangabe sind für den Verkäufer erst bindend, wenn er hierfür eine schriftliche Bestätigung erteilt hat. 1.6 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Preise und Zahlungsbedingungen 2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung. 2.2 Die Preise des Verkäufers verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. 2.3 Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde etwas anders vereinbart. Gewährte Zahlungsziele werden entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verzug des Kunden, außerdem eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu berechnen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale in Höhe von 40,- Euro wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
2.4 Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an den Verkäufer Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann der Verkäufer den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. 2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt.
3. Lieferfrist 3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. 3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde dem Verkäufer die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat. 3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Verkäufer kann auch dann gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn der zur Erfüllung des Kaufvertrages beauftragte Lieferant oder Hersteller seiner Pflicht zur Lieferung nicht nachkommt. Im Falle eines aus diesem Grund erfolgten Rücktritts ist der Verkäufer dazu verpflichtet, denn Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren und einen bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn der Verkäufer die Nichtbelieferung schuldhaft herbeigeführt hat. 3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Verkäufer in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen. 3.5 Wird der Verkäufer durch höhere Gewalt (Ziff. 3.4) an der Einhaltung der Lieferfrist gehindert, ist der Kunde mit einer angemessenen Verlängerung einverstanden. Der Kunde ist im Übrigen wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er dem Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen 3.6 Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang 4.1 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen zurückzuweisen. 4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann der Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt. 4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die vom Verkäufer benannt sind, auf den Kunden über bzw. sobald die Sendung mit den Liefergegenständen das Werk oder Lager des Verkäufers verlässt. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden. Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. 4.4 Falls auf Verlangen des Kunden ein Lieferprogramm abgeändert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen oder eine Preisanpassung vorzunehmen.
5. Umtausch bzw. Rücknahme 5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der vom Verkäufer veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen. 5.2 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung wird vom Verkäufer nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen des Verkäufers und seiner Zulieferanten.
6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum, bis alle seine gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verkäufer hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 6.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 6.3 Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. .
6.4 Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch nur insoweit, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht dem Verkäufer der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen Verkäufer und Kunden vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu. 6.5 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten. 6.6 Wird die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware mit anderen Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Verkehrswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde wird die neue Sache mit der verkehrsüblichen Sorgfalt kostenlos für den Verkäufer zu verwahren. 6.7 Der Verkäufer verpflichtet sich, auf Anforderung die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigen.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss 7.1 Der Verkäufer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft. 7.2 Keine Gewähr übernimmt der Verkäufer für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. 7.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden. 7.4 Sollte der Verkäufer Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Kunden gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet der Verkäufer die Reparatursache lediglich für den Kunden an seinen Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. Die gesamte Abwicklung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. 7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377 HGB. 7.6 Soweit ein vom Verkäufer vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
Nach Ablauf eines Jahres ab Lieferdatum beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach Wahl des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen. 7.7 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. 7.8 In den Fällen, in denen auch für den Kunden kein Verbrauchsgüterkauf innerhalb der Lieferkette vorliegt, finden die Vorschriften §§ 474-479 BGB keine Anwendung. Sollte der Kunde die Ware im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs weiterverkaufen, so kann der Ersatz entstandener Aufwendungen i.S.d. § 478 BGB nur verlangt werden, wenn für die Entstehung der Aufwendungen Nachweis erbracht wird. Ersatz für solche Aufwendungen wird nur bis maximal 2% des Netto-Warenwertes gewährt. Weitergehende Ansprüche, die auf § 478 BGB zurückgehen, sind durch die vereinbarte 24-monatige Gewährleistung gemäß 7.1 dieser AGB als gleichwertiger Ausgleich i.S.d. § 478 IV S.1 BGB abgegolten. 7.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. 7.10 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7.11 Rücksendungen sind nur unter Verwendung einer durch die Serviceabteilung des Verkäufers zu erteilenden Rücksendenummer möglich, wobei dieser stets freien Einsendung sowohl eine Kopie der Rechnung als auch eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen ist. Existiert für eine Produktgruppe ein Service seitens des Herstellers, sind die Einsendungen nach den dortigen Maßgaben direkt an diese zu richten. Der Verkäufer behält sich vor, unautorisierte, unfreie, sowie Rücksendungen ohne Kaufnachweis oder sonstige fehlende Unterlagen zu Lasten des Kunden und Berechnung der gemäß Servicepreisliste jeweils gültigen Abwicklungspauschale zum Kunden zu retournieren. 7.12 Ergänzend zu den hier genannten Punkten gelten in allen Fällen die aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden Rücksende- und Servicebedingungen des Verkäufers.
8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen 8.1 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden. 8.2 Wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde dem Verkäufer für seine Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
9. Verzicht Der Verzicht des Verkäufers auf die Geltendmachung oder Durchsetzung einer der vorliegenden Bedingungen oder Rechte bedeutet keinen Verzicht auf zukünftige Geltendmachung und führt nicht zur Unwirksamkeit der entsprechenden Vertragsbestimmung.
10. Mitteilung des Verkäufers Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Kunden richten. Schriftliche, fernschriftliche und telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt.
11. Abtretungsverbot Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
12. Software, Literatur Bei Lieferung von Software gelten über die Bedingungen des Verkäufers hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.
13. Verwendung von Kundendaten Der Verkäufer ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
14. Ausfuhrgenehmigung Dem Kunden ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann. Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom Kunde in eigenem Namen und auf eigene Kosten bei den zuständigen Stellen einzuholen. Die Versagung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht 15.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Gütersloh vereinbart. 15.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Gießen vereinbart; der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 15.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
15.4 Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht.
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