Die neue DSGVO ist da.

Sind Sie als Firmeninhaber vorbereitet? Spätesten seit dem 25.05.18 hat jeder bereits in den Medien von der neuen Datenschutzgrundverordnung gehört. 

EGAL OB GROSS? ODER KLEIN. JEDES UNTERNEHMEN STEHT IN DER PFLICHT.

Diese Änderungen zum Datenschutz betreffen alle Unternehmen , egal welcher Größe. Betrieblicher Datenschutz ist spätestens seitdem keine persönliche Entscheidung mehr, sondern wird vom Gesetzgeber klar geregelt. INC-MediaLine hilft Ihnen gern eventuelle Lücken in ihrem Unternehmen zu finden und berät Sie umfassend über notwendige Änderungen.

TÄTIGKEITEN EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Der Datenschutzbeauftragte muss alle technischen Geräte (also maßgebliche die EDV), sowie alle entsprechenden Arbeitsabläufe genau prüfen und darauf achten, dass alle Richtlinien zum Datenschutz eingehalten werden.
Es muss z.B. sichergestellt werden, dass nur befugte Mitarbeiter die persönlichen Kundendaten einsehen und somit auch verarbeiten können. Der aktuelle Zustand muss dokumentiert werden und dann mit der Unternehmensleitung besprochen werden.
Gegebenenfalls spricht der Datenschutzbeauftragte Empfehlungen aus, wie problematische Abläufe geändert werden können. Ein weiterer wichtiger Tätigkeitsbereich eines Datenschutzbeauftragten ist die Schulung der Mitarbeiter und die Informierung der Geschäftsleitung über Gesetzesänderungen und Neuigkeiten.

WELCHE FORM DER DATENSCHUTZBERATUNG GIBT ES ?

Interner Datenschutzbeauftragte, Externer Datenschutzbeauftragter, Berater des internen Datenschutzbeauftragten
In der neuen Datenschutzverordnung wird also jetzt klar geregelt, wie der Datenschutz in Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen Handzuhaben ist. Wir betreuen schon seit Jahren unsere Kunden im Bereich Datenschutz und sind somit bestens gerüstet für diese neue Herausforderung.

 

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